SHK-TV Video des Tages
Heute mit folgenden Themen:
- BWP: „Nachfrage nach regenerativen Heizsystemen muss wieder angekurbelt werden.“
- Tag des Bades 2023
- Personalwechsel in den Führungsetagen von Lixil, Stiebel Eltron und Reisser
SHK-TV Nachrichten: Wärmepumpen-Förderanträge: 50 Prozent Rückgang
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Aus den Verbänden
Im zurzeit noch gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird „verlorene“ und durch Wärmerückgewinnung zurückgewonnene Energie als unvermeidbare Abwärme anerkannt. Nach dem aktuellen Entwurf zur Änderung des GEG und dem Entwurf für das Gesetz zur Wärmeplanung gilt sie hingegen weder als regenerative Energie noch als unvermeidbare Abwärme. Dadurch darf die zurückgewonnene Energie nicht auf die vorgesehene Quote von 65 % erneuerbarer Energie angerechnet werden − es sei denn, sie wird über eine Abluftwärmepumpe zurückgewonnen. In einem offenen Brief setzen sich Professoren führender Hochschulen und Institute der Technischen Gebäudeausrüstung dafür ein, dass die Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen auch künftig im GEG als regenerative Energie oder als Nutzung unvermeidbarer Abwärme anerkannt wird und anteilig auf die 65 %-Quote angerechnet werden kann. Die aktuell vorgeschlagene Streichung sei nicht nachvollziehbar. Um bis 2045 alle Gebäude CO2-neutral betreiben zu können, müssten alle Systeme der technischen Gebäudeausrüstung, die den Gesamtenergiebedarf senken, bei den verordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund seien die Definitionen der „erneuerbaren Energien“ und der „unvermeidbaren Abwärme“ im aktuellen GEG-Entwurf in Bezug auf die Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen wenig zielführend oder sogar fehlerhaft.
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