Aus der Politik
(Bildquelle: AdobeStock – 4th-life-photography)
Ab heute, 1. März 2023, können über einen Finanzierungspartner Anträge für eine Unterstützung aus dem neuen Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) gestellt werden. Einen Antrag kann stellen, wer ein klimaangepasstes und energieeffizientes Wohn- oder Nichtwohngebäude baut, oder wer zum ersten Mal ein neu errichtetes klimaangepasstes Wohn- oder Nichtwohngebäude erwirbt. Mit dieser Förderung wird ein Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor und zur Erreichung der nationalen Klimaziele geleistet. Der Betrieb der Gebäude zeichnet sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus. Diese neue Förderung, für die insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung stehen, erfolgt über zinsverbilligte Kredite. Anträge können Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen stellen. Anders als bisher werden mit dem neuen KFN-Programm keine Tilgungszuschüsse zur Verfügung gestellt, sondern Zinsverbilligungen geleistet. Das ist aufgrund der Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank in den letzten Monaten zielführender, so Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung. Insgesamt stehen 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Neubauförderung zur Verfügung. 750 Millionen Euro entfallen auf das Programm „Klimafreundlicher Neubau“, 350 Millionen Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
SHK-TV Video des Tages
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Aus der Industrie
(Foto: Grünbeck)
Im Zuge einer neuen Markenausrichtung ist jetzt auch die Grünbeck-Website übersichtlicher und somit anwenderfreundlicher online. Die Nutzer erfahren ein unkompliziertes Markenerlebnis und profitieren außerdem von einer strukturierteren Ansicht, die bestmöglich auf die jeweiligen Zielgruppen ausgerichtet ist. Einem einfachen und problemlosen Zurechtfinden auf der Homepage www.gruenbeck.de des Höchstädter Wasseraufbereitungsunternehmen steht somit nichts mehr im Wege.
Aus den Verbänden
(Foto: DEPI)
Das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) hat die in Teilen überarbeitete Broschüre „Lagerung von Holzpellets – ENplus-konforme Lagersysteme“ veröffentlicht. Aktuell überarbeitet wurden zentrale Inhalte der Broschüre wie die Abschnitte zur Brennstoffquali- tät, der Lage, Zugänglichkeit und dem Befüllsystem sowie zu geltenden Bestimmungen beim Brand- und Emissionsschutz. Ebenfalls auf dem neuesten Stand sind das Kapitel zum Betrieb eines Pelletlagers sowie das Branchenverzeichnis. Alle Ausführungen werden wie üblich weiterhin von vielen anschaulichen Skizzen und Bildern begleitet.Die Broschüre kann kostenlos als PDF eingesehen oder im DEPI-Shop kostenpflichtig bestellt werden: www.depi.de/lagerbroschuere. DEPV-Mitglieder und Pelletfachbetriebe erhalten einen Rabatt.
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